Außergerichtliche Beschwerdemechanismen entlang globaler Lieferketten
Außergerichtliche Beschwerdemechanismen entlang globaler Lieferketten
Schokolade ohne Kinderarbeit, T-Shirts ohne Ausbeutung: Verstoßen Wirtschaftsunternehmen gegen ihre menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten, muss für die Betroffenen ein effektiver Zugang zu Abhilfe gewährleistet sein. Doch wie können außergerichtliche Beschwerdesysteme dazu beitragen, dass Opfer von Menschenrechtsverletzungen entlang globaler Lieferketten einen Zugang zu effektiver Abhilfe erlangen? Dieser Frage geht der Abschlussbericht eines Forschungsteams der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) nach, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 20. September 2021 veröffentlichte.
Unter der Leitung von Prof. Dr. Ulla Gläßer, LL.M. (UC Berkeley), Inhaberin der Viadrina-Professur für Mediation, Konfliktmanagement und Verfahrenslehre, hat das Forschungsteam das Potential außergerichtlicher Konfliktbearbeitungsverfahren im Feld Wirtschaft und Menschenrechte untersucht.
„Effektive Beschwerdemechanismen sollten integrale Bestandteile von (Regulierungs-)Ansätzen für verbesserte Lebens- und Arbeitsbedingungen entlang von globalen Wertschöpfungsketten sein“, beschreibt Prof. Dr. Ulla Gläßer die Zielstellung des Berichtes. Justizstaatssekretärin Dr. Margaretha Sudhof erklärt: „Die Studie zeigt deutlich: Außergerichtliche Beschwerdemechanismen haben einen Mehrwert. Nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für die Unternehmen selbst. Das gilt insbesondere dann, wenn sie unternehmensübergreifend ausgestaltet sind. Für die Ausgestaltung solcher unternehmensübergreifenden Mechanismen macht die Studie praxistaugliche Vorschläge. Durch das Konzept pick & choose können Unternehmen diese als Hilfestellung in der Umsetzung des Sorgfaltspflichtengesetzes nutzen. Sie sind aber ausdrücklich auch als Anregung gedacht, größer zu denken und umfassende Mechanismen zu konzipieren, die als lernende Systeme mit dazu beitragen, dass Unternehmen ihrer menschenrechtlichen Verantwortung gerecht werden können. Die Studie erleichtert es Unternehmen und Betroffenen, das große Potential außergerichtlicher Beschwerdemechanismen noch stärker als bisher zu erkennen und zu nutzen.“
Aufbauend auf u.a. Erkenntnissen aus der alternativen Streitbeilegung (Alternative/Appropriate Dispute Resolution, ADR) und der Verbraucherschlichtung, bietet der Forschungsbericht praxisorientierte Leitlinien für die Institutionalisierung, Implementierung und Verfahrensgestaltung außergerichtlicher Beschwerdemechanismen für Opfer von Menschenrechtsverletzungen entlang globaler Lieferketten. Die Studie spricht sich für eine Regelung der Qualität und Effektivität außergerichtlicher Beschwerdemechanismen sowie für die Schaffung von Anreizen für die Institutionalisierung von und Mitwirkung an unternehmensübergreifenden Beschwerdemechanismen aus.
Der Volltext des gut 500 Seiten umfassenden Forschungsberichtes sowie eine kompakte Zusammenfassung stehen zum Download bereit. Weiterhin sind die Pressemitteilungen der Viadrina und des BMJV abrufbar und ein Viadrina-Logbuch Interview von einer Reise des Forschungsteams nach Indien.